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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die gesamten geschäftlichen Beziehungen mit der Firma Agrimarkt Aktion GmbH. Gültigkeit haben diese AGB für alle Kunden innerhalb Europas.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen § 4 bis § 10 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, welche mit der Firma Agrimarkt Aktion GmbH in eine geschäftliche Beziehung treten. Die § 11 bis § 16 beziehen sich auf den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.

(3) Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen zu diesen AGB durch den Besteller erkennen wir nur an, wenn wir im voraus ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung für den Einzelfall erteilen.

§ 2 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. (Coburg, Deutschland)

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt und dem deutschen Recht unterliegt.

(4) Kunden, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, akzeptieren in vollem Umfang das deutsche Recht als Basis des Kaufvertrages. Sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen der Firma Agrimarkt Aktion GmbH und deren Kunden kommen, und es muss gerichtlicher Beistand angefordert werden, so soll dies ausschließlich am Geschäftsitz der Firma Agrimarkt Aktion erfolgen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Broschüren, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Firma Agrimarkt Aktion GmbH

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller getätigte Bestellung versteht sich als Abgabe eines Kaufangebots. Durch die Bestätigung seitens der Firma Agrimarkt Aktion GmbH durch eine Email entsteht keine automatische Annahme des Kaufangebots. Erst nach Prüfung der Bonität des Bestellers und unter Vorraussetzung der Verfügbarkeit der gewünschten Ware wird das Kaufangebot angenommen. Erfüllt wird das Kaufangebot darauf i.d.R. durch Versand der bestellten Ware.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, welche bei Auslandslieferungen vom deutschen Satz abweichen kann.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat je nach Vereinbarung per Überweisung (auf Rechnung oder Vorauskasse), per Bankeinzug oder durch ein von uns akzeptiertes Online-Bezahlsystem zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn seitens der Firma Agrimarkt Aktion GmbH eine vorherige schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 10 % p.a. berechnet gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Verzugzinsen treten ab der zweiten Mahnstufe in Kraft.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monat oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit

(1) Lagernde Ware wird i.d.R. nach Bonitätsprüfung des Bestellers innerhalb von drei Werktagen versendet. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund einer nicht von uns beeinflussbaren Ursache, so kann nur die für diese Verzögerung verantwortliche Instanz belangt werden.

(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über gemäß § 447 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Verarbeitung oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(5) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.


III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher als Kunden der Firma Agrimarkt Aktion GmbH

§ 11 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller getätigte Bestellung versteht sich als Abgabe eines Kaufangebots. Durch die Bestätigung seitens der Firma Jura Premium GmbH durch eine Email entsteht keine automatische Annahme des Kaufangebots. Erst nach Prüfung der Bonität des Bestellers und unter Vorraussetzung die gewünschte Ware auf lagernd ist, wird das Kaufangebot angenommen. Erfüllt wird das Kaufangebot darauf i.d.R. durch Versand der bestellten Ware.

§ 12 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise für den Endverbraucher sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackung.

(2)Die Zahlung des Kaufpreises hat je nach Vereinbarung per Überweisung (auf Rechnung oder Vorauskasse), per Bankeinzug oder durch ein von uns akzeptiertes Online-Bezahlsystem zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn seitens der Firma Jura Agrardiscount GmbH eine vorherige schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

(3) Zu den berechneten Kaufpreisen kommen je nach Empfängerland und Auftragsvolumen unterschiedliche Versandkosten hinzu. Bitte entnehmen Sie diesen der aktuellen Tabelle (link).

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts¬kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 14 Lieferzeit

(1) Sofern wir die bestellten Artikel auf Lager haben beträgt die Lieferzeit gewöhnlich 5 Werktage. Bei Sonderbestellungen, außergewöhnlichen Mengen o.ä., wird dem Besteller die voraussichtliche Lieferzeit mitgeteilt.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs¬pflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich et¬waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbe¬halten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versi¬chern.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets auf eigenes Risiko und schließt die Rücknahme oder Gewährleistung aus.

§ 16 Widerruf und Rücksendungen

(1) Sie haben das Recht den Vertragsschluss, dieser beginnt ab dem Zeitpunkt des Warenversandes durch die Firma Agrimarkt Aktion GmbH, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Email, Fax, Brief) zu widerrufen. Jedoch hiervon Ausgenommen ist der Widerruf in Form einer unfreien Rücksendung.

(2) Vor einer Rücksendung, unabhängig des Grundes, muss die Firma Agrimarkt Aktion GmbH kontaktiert und über die Rücksendung informiert werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rubrik "Kontakt". Die Firma Agrimarkt Aktion GmbH übernimmt die Organisation und die Kosten der Rücksendung. Übersteigt der Warenwert der Rücksendung den Betrag von 40 Euro nicht, so muss der Rücksender die dafür anfallenden Kosten übernehmen.

(3)Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann ausgeschlossen werden, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie beispielsweise auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Vermeiden können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme der Sache entstandene Verschlechterung, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 17 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu rügen. Die betroffene Ware wird bei rechtmäßigem Anspruch ersetzt oder gutgeschrieben.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder er die Gutschrift des Zahlbetrages nicht erhalten hat.

(4) Wir haften entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.


Stand der gesetzlichen Regelung:

Oktober 2009

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